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Seit dem Jahreswechsel können sich ausländische Fachkräfte nunmehr an neun Standorten Deutscher Auslandshandelskammern (AHKs) über ihre Anerkennungschancen informieren und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten. Hinzugekommen sind Indonesien, Marokko, die Philippinen und die Türkei. Die Beratung bei den AHKs in Ägypten, Algerien, Brasilien, Indien und Kolumbien wird fortgeführt. Erweiterung von Unterstützungsangeboten wird im Rahmen der neuen, bis 2027 laufenden dritten Projektphase vom ProRecognition durchgeführt. Das Projekt hat die Etablierung der AHKs als Anlauf- und Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland zum Ziel. Es wird erwartet, dass die Zahl der an einer Beratung interessierten Menschen im Ausland deutlich wächst, sobald die Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes voll greifen.
10 mit dem Arbeitgebersiegel ausgezeichnete Unternehmen erläutern die Bedeutung der Berufsanerkennung für ihre Firma und zeigen, warum die Förderung der Berufsanerkennung für sie ein Gewinn ist.
Mit Hilfe des neuen Projektes des DIHK und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollen Informationen zur Anerkennung nun auch noch mehr im Ausland angeboten werden. Ziel des Projektes ist die Etablierung der Auslandshandelskammern und Delegationen der Deutschen Wirtschaft (AHKs) als Anlauf- und Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.
Mehr als 50 Unternehmen, die ausländischen Fachkräfte bei der Berufsanerkennung unterstützen, haben das Arbeitgebersiegel „Wir fördern Anerkennung“ erhalten. Die Siegelträger berichten über ihre Motivation, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu fördern.
Am Montag, dem 17. Februar, eröffneten Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach in Bonn die neue Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt „ProRecognition“ informiert im Rahmen verschiedener Veranstaltungen über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland.
Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln und insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können vom Anerkennungszuschuss profitieren. Förderfähig sind die Kosten, die im Rahmen der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten bis zu maximal 600 Euro pro Person. Ziel ist es, eine bundesweit flächendeckende Förderung von Kosten für die Anerkennung ergänzend zu bestehenden Möglichkeiten der Finanzierung zu erproben. Anträge sind ab Dezember 2016 möglich.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird zum zweiten Mal gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Unternehmen für ihr betriebliches Engagement im Bereich der beruflichen Anerkennung auszeichnen. Betriebe, die Fachkräfte bei der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen unterstützen, können sich bis zum 31. Mai 2018 auf den Unternehmenspreis „Wir für Anerkennung“ bewerben.